KLASSE B / BA / B197
Was darf ich mit dieser Klasse alles fahren?
- Kraftwagen bis 3,5 t zG
- Alle Anhänger bis 750 kg zG
- Anhänger > 750 kg zG, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen PKW + Anhänger nicht größer ist als 3500 kg
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
Mindestalter
- 17 / 18
- Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden. Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Ausbildung
- Theorie / Praxis
- Theorie: Die Theorieausbildung bleibt bei allen drei Ausbildungsformen gleich
- Praxis B: alle Fahrstunden werden mit dem Schaltwagen absolviert (nach der Ausbildung darf ein Schaltauto, sowie ein Automatikauto gefahren werden)
- Praxis BA: alle Fahrstunden werden mit dem Automatikauto absolviert (nach der Ausbildung darf nur ein Automatikauto gefahren werden)
- Praxis B197: bei dieser Ausbildungsform absolviert man mind. 10 Fahrstunden mit einem Schaltauto und nach einer 15 Minütigen Testfahrt mit dem Fahrlehrer alle weiteren Fahrstunden mit dem Automatikauto (die Prüfung legt man mit dem Automatikauto ab). Nach der Ausbildung darf dann ein Automatikauto, sowie ein Schaltauto gefahren werden.
Welche Prüfungen muss ich ablegen?
- Theoretische und Praktische Prüfung
Unterlagen und Nachweise
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Ausweiskopie
- Meldebescheinigung (für nicht deutsche Staatsbürger)
Wissenswertes
- Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben, bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AM, und L erteilt.
- Sie dürfen mit dem Führerschein der "alten" Klasse 3 folgende Motorräder fahren: Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt: Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.
KLASSE B96
Was darf ich mit dieser Klasse alles fahren?
- Kraftwagen der Klasse B + Anhänger > 750 kg
- Die zulässige Gesamtmasse der Kombination mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg entspricht
Mindestalter
- 17 / 18
Ausbildung
- Theorie / Praxis
Welche Prüfungen muss ich ablegen?
- Keine
Unterlagen und Nachweise
- biometrisches Passbild
- Sehtest
KLASSE BE
Was darf ich mit dieser Klasse alles fahren?
- Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:
- Kraftwagen der Klasse B und Anhänger > 750 kg bis 3500 kg.
- Mit der 'alten' Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z. B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
Mindestalter
- 17 / 18
- Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden. Mit der theoretischen Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor dem Geburtstag begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Ausbildung
- Praxis
Welche Prüfungen muss ich ablegen?
- Praktische Prüfung
Unterlagen und Nachweise
- biometrisches Passbild
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Ausweiskopie
Wissenswertes
- Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.
- Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben, bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AM, L, und S erteilt.
- Sie dürfen mit dem Führerschein der "alten" Klasse 3 folgende Motorräder fahren: Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt: Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.